BGH-Urteil: Negativzinsen unzulässig – Jetzt Geld zurückholen!

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.02.2025 bestätigt: Banken durften keine Negativzinsen (Verwahrentgelte) auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Verbraucher haben nun Anspruch auf Rückerstattung. Wir prüfen das für Sie kostenfrei und unverbindlich!

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Was ist passiert?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig sind. Viele Banken hatten in den vergangenen Jahren sogenannte Verwahrentgelte erhoben und damit das Guthaben ihrer Kunden reduziert. Dieses Vorgehen verstößt laut BGH gegen geltendes Recht. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, sich ihr Geld zurückzuholen – doch sie müssen selbst aktiv werden, da die Banken nicht automatisch erstatten.

Wie viel Sie zurückfordern können...

Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrem Sparguthaben und den erhobenen Negativzinsen ab. In vielen Fällen geht es um mehrere Hundert bis Tausend Euro. Da Banken nicht automatisch erstatten, sollten Verbraucher schnell aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Was Sie jetzt tun sollten...

Wer in den letzten Jahren Negativzinsen gezahlt hat, kann sich auf eine Erstattung in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend Euro freuen. Doch die Realität zeigt: Banken rücken das Geld nicht von allein raus. Verbraucher müssen selbst aktiv werden. Nutzen Sie deshalb Ihre Chance und lassen Sie uns Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich prüfen!

Warum sind Negativzinsen unzulässig?

Der BGH entschied, dass Verwahrentgelte gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen. Spareinlagen dienen dem Vermögensaufbau – eine Gebühr, die das Guthaben reduziert, widerspricht diesem Grundsatz.

Jetzt kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen!

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob und wie viel Negativzinsen Sie zurückfordern können. Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gerne direkt an.